Inkassoinstitut Dr. Leisch
Die Erhaltung der Liquidität ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor.
Warten Sie nicht zu lange. Ich treibe die offenen Forderungen rasch und unbürokratisch ein.
Was dürfen Sie erwarten?
- Schnelle, diskrete und seriöse Abwicklung
- 90 % Erfolgsquote
- Professionelle Eintreibung
- Rasche Erledigung
- aktuelle Auskünfte (aus Melderegister, Gewerberegister und verschiedenen Wirtschaftsdatenbanken)
Wie funktioniert das genau?
- Ich informiere Sie gerne im Detail bei einem unverbindlichen Gespräch.
- Sie haben vorerst (und auch später nur im vorher vereinbarten Fall) mit keinen Kosten zu rechnen, diese zahlt im Regelfall ihr Schuldner.
- Sie erhalten von mir die gesamte Dienstleistung der Betreibung:
- schriftliche Mahnung
- telefonische Mahnung
- bei Bedarf Vor-Ort Besuch beim Schuldner (persönliche Mahnung)
- Mahnklage (durch mich selbst bzw. ab einer gewissen Grenze durch meinen Kooperations-Anwalt)
- Exekution (zB Fahrnisexekution, Gehaltsexekution, Kontopfändung, Forderungspfändung usw)
Was kostet das den Auftraggeber?
- Die Kosten für Inkasso sind gesetzlich geregelt. (Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996)
- Wenn Kosten für den Auftraggeber entstehen wird dies vorher besprochen. Sie haben jedenfalls mit keinen unangenehmen Überraschungen bzgl. Kosten oder Honoraren zu rechnen.
Was kostet das dem Schuldner?
- Die Kosten für Inkasso sind gesetzlich geregelt. (Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996)
- Wir halten diese gesetzlichen Regelungen selbstverständlich ein.
- Bei Rückfragen oder Ratenzahlungsangeboten nehmen Sie bitte unbedingt schriftlich mit uns Kontakt auf.
Vereinbaren Sie als Auftraggeber einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!