Inkassoinstitut Dr. Leisch


Die Erhaltung der Liquidität ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor.

Warten Sie nicht zu lange. Ich treibe die offenen Forderungen rasch und unbürokratisch ein.


Was dürfen Sie erwarten?

  • Schnelle, diskrete und seriöse Abwicklung
  • 90 % Erfolgsquote
  • Professionelle Eintreibung
  • Rasche Erledigung  
  • aktuelle Auskünfte (aus Melderegister, Gewerberegister und verschiedenen Wirtschaftsdatenbanken)

Wie funktioniert das genau?

  • Ich informiere Sie gerne im Detail bei einem unverbindlichen Gespräch.
  • Sie haben vorerst (und auch später nur im vorher vereinbarten Fall) mit keinen Kosten zu rechnen, diese zahlt im Regelfall ihr Schuldner.
  • Sie erhalten von mir die gesamte Dienstleistung der Betreibung:
    • schriftliche Mahnung
    • telefonische Mahnung
    • bei Bedarf Vor-Ort Besuch beim Schuldner (persönliche Mahnung)
    • Mahnklage (durch mich selbst bzw. ab einer gewissen Grenze durch meinen Kooperations-Anwalt)
    • Exekution (zB Fahrnisexekution, Gehaltsexekution, Kontopfändung, Forderungspfändung usw)


Was kostet das den Auftraggeber?

  • Die Kosten für Inkasso sind gesetzlich geregelt. (Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996)
  • Wenn Kosten für den Auftraggeber entstehen wird dies vorher besprochen. Sie haben jedenfalls mit keinen unangenehmen Überraschungen bzgl. Kosten oder Honoraren zu rechnen.


Was kostet das dem Schuldner?

  • Die Kosten für Inkasso sind gesetzlich geregelt. (Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996)
  • Wir halten diese gesetzlichen Regelungen selbstverständlich ein.
  • Bei Rückfragen oder Ratenzahlungsangeboten nehmen Sie bitte unbedingt schriftlich mit uns Kontakt auf.


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